Teller Voll GmbH

Party-Service - Fernverpflegung

 

Achtung! Wichtige gesetzliche Änderung! Zulassungsverfahren Cateringbetriebe!

Hier schalten Sie zur Kinderspeisekarte um!  

  


Sehr geehrte Kunden,

wie Sie sicher der Presse entnehmen konnten, müssen sich alle Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs in Verkehr bringen und ausliefern, einem Zulassungsverfahren stellen. Dieses Verfahren begründet sich in Artikel 4 der EU-Verordnung 853/2004. Die zuständige, regionale Behörde für dieses Verfahren ist die Regierung von Oberbayern. Die gesetzliche Frist zur Erfüllung der damit verbundenen Auflagen endet mit dem 31.12.2009. Nach diesem Termin dürfen Betriebe ohne Zulassung keine Lebensmittel mehr ausliefern.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie als Kunden bzw. Ihren Träger davon in Kenntnis setzen, dass wir unter der Nummer BY 10220 zugelassen sind.

Das Zubereiten und Ausliefern von Speisen erfordert ein Höchstmaß an fachlichem Wissen der mit der Zubereitung der Speisen betrauten Mitarbeiter. Ebenso ist die technische Ausstattung der Betriebsräume von großer Bedeutung, um Lebensmittel unbedenklich an die verschiedenen Einrichtungen abgeben zu können.

Um die Verbraucher gegen - in der Vergangenheit bereits aufgetretene - Missstände (überlagerte Lebensmittel, unzureichende hygienische Umstände) zu schützen, wurde in der europäischen Union diese Verordnung erlassen.

Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren bekommen Sie bei folgenden Kontaktadressen:
Regierung von Oberbayern
SG 55.2 Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz
oder
http:www.regierung.oberbayern.bayern.de 
Rubrik „Wir über uns“ Sachgebiet 55.2, Lebensmittelrecht.

Gerne stehen auch wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Teller Voll GmbH
Rudolf Machl
Geschäftsführer, Küchenmeister

Tel.  (089) 745292-60
Fax. (089) 7602555
E-Mail: info@tellervoll.de